Interessanten nützliche Links
Stromversorgung für den Caravan/Reisemobil
bitte auf das Bild klicken, dann wird es größer
MultiMan macht das Auswintern einfach und preiswert
Maut in Östereich über 3,5 t
Achtung bei Reisen durch Österreich mit dem Wohnmobil!!!
Wer mit seinem Wohnmobil bis 3,5 t durch Österreich fährt und eine PKW-Maut- Pickerl gekauft hat, die er auch nur benötigt, darf auch mit seinen Zulässigen Gesamtmasse nicht über 3,5 t kommen.
In letzter Zeit ist es vorgekommen das Wohnmobile gewogen wurden.
Wenn das Wohnmobil beim Wiegen über 3,5 t auf der Waage anzeigt
(auch wenn es nur wenige Kilos sind) und man das PKW-Pickerl hat, so ist dieses ein Mautvergehen und wird mit einer Strafe für falsche Mauteinstufung liquidiert, da alle Fahrzeuge über 3,5 t eine GO-Box benötigen.
Abreisseil am Caravan Download
Umweltplakette in Frankreich Download
Verwendung des niedersächsischen Landeswappens
die Niedersächsische Staatskanzlei hat uns darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist das Landeswappen (Pferd auf rotem Hintergrund) im Logo oder auf Westen etc. zu benutzen. Firmen, Vereinen, Verbänden, Privatpersonen ist die Verwendung dieses Hoheitszeichens untersagt.
Um evtl. Bußgelder zu vermeiden bitten wir die Clubs im Landesverband Niedersachsen vorerst dieses Logo nicht mehr öffentlich zu zeigen.
Wir sind diesbezüglich im Gespräch mit den Verantwortlichen und werden umgehend informieren, sobald es Neuerungen in dieser Angelegenheit gibt.
Sicherheitsinfo der Fa. Truma:
Liebe Campingfreunde,
die Kenntnis dieser Klarstellung wäre vor der Saison sicher besser gewesen. Folgende Informationen zur Nutzung der Leverkusener Rheinbrücke auf der A1:
F: Dürfen Wohnwagengespanne die Rheinbrücke trotz der Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen passieren?
A: Nach Angaben der zuständigen Verkehrshörde Bezirksregierung Köln dürfen trotz der aktuellen Gewichtsbeschränkungen von 3,5 Tonnen auf der A1-Rheinbrücke Leverkusen Wohnwagen-Gespanne über die Brücke fahren. Entscheidend sei hierbei das Gewicht jedes einzelnen Fahrzeuges, nicht das Gesamtgewicht des Gespanns.
Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Bundesverkehrsministeriums von Januar dieses Jahres. Quelle: Rheinbrücke Leverkusen: Sperrung für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen
Die Leverkusener Rheinbrücke (A1) bleibt bis auf weiteres für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (LKW, Kleintransporter, Reisebusse usw.) gesperrt. Es gilt ein Fahrverbot für diese Fahrzeuge sowie eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Stundenkilometer für alle Fahrzeuge. Gespanne, bei denen jedes einzelne Fahrzeug unterhalb des zul. Gesamtgewichtes von 3,5 Tonnen liegt, dürfen die Brücke nutzen.Entscheidend ist das zulässige Gewicht jedes einzelnen Fahrzeuges, nicht das Gesamtgewicht des Gespanns.
Quelle: http://www.strassen.nrw.de/projekte/a-bei-lev/bauabschnitt-1.html
Mit freundlichen Grüßen Deutscher Camping-Club Dipl.Ing. Dieter Diekmann, Bundescaravan-und Motorcaravanreferent Im Schwarzwald 42, 46244 Bottrop Tel.: 02045 81168 Mob.: 0157 71301793 Email: ddblackforest(at)gmail.com
Führerschein für Kombinationen bis 4,25 t ab 2013
Einen schweren Caravan zu ziehen, wird ab 2013 für Inhaber eines
B-Führerscheins einfacher. Dann dürfen sie Pkw-Anhänger-Kombinationen bis 4,25 t fahren, wenn sie zuvor eine eintägige Fahrschulung absolviert haben; eine Prüfung wird nicht verlangt. Die Erweiterung des B-Führerscheins hatte der Caravaning Industrie Verband, CIVD, seit Jahren gefordert, kurz vor Weihnachten hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz schließlich verabschiedet. Kombinationen über 3,5 t durften bisher nur mit dem wesentlich teureren und aufwändigeren B+E-Führerschein gefahren werden. Unter der Homepage http://www.caravaning-info.de/fahrzeuge/fuehrerscheintool.html
können Interessenten, die den Führerschein nach 1999 gemacht haben,
ab sofort prüfen, welcher Führerschein für Sie bei einer Pkw-Anhänger-Kombination notwendig ist.
ACHTUNG: FÜR FÜHRERSCHEINBESITZER, DIE IHRE FAHRERLAUBNIS VOR 1999 GEMACHT HABEN, ÄNDERT SICH NICHTS!
Ab dem 19. Januar 2013 wird es für Inhaber des B-Führerscheins einfacher, Pkw-Anhänger-Kombinationen von 3,5 t bis 4,25 t zu fahren. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einer Fahrschulung. Bisher ist für Kombinationen über 3,5 t der BE -Führerschein notwendig, der neben ca. 6 bis 10 Fahrstunden auch eine Prüfung verlangt. Die neue Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96, kurz B96, kann durch Fahrschulungen in kleinen Gruppen ohne abschließende Prüfung erworben werden kann. Mit dieser Änderung des deutschen Fahrerlaubnisrechts, die auf der 3. EU-Führerscheinrichtlinie begründet ist, wird insbesondere die exzellente Straßenverkehrssicherheit von Pkw-Caravan-Kombinationen berücksichtigt. Es ist zu erwarten, dass die B96-Fahrschulungen, die aus einem theoretischen und zwei praktischen Übungsteilen bestehen, vom Aufwand deutlich geringer sein werden, als der bisher über 3,5 t Kombinationsgesamtmasse notwendige BE-Führerschein. Für die Caravaningbranche ist B96 wichtig. Ab 2013 werden ca. 50 % der im Bestand befindlichen Pkw-Caravan-Kombinationen mit dem B-Führerschein geführt werden können. Für weitere 40 % wird B96 ausreichend sein. Nur mehr knapp 10 % benötigen dann noch BE. Dazu steigt bei den Neuzulassungen der Anteil schwerer Caravans (und Pkw) seit Jahren kontinuierlich an. Während für Altinhaber der Klasse 3 weiter alles beim Alten bleibt, wird für B96 diejenigen, die ab 1999 ihren Führerschein erworben haben, an Bedeutung gewinnen, da die Anzahl der B-Kombinationen zugunsten von B96 weiter abnehmen wird.
Mit lieben Campergruss