Camper aufgepasst Ihr möchtet das Camperleben in einem Club kennen lernen? Gemeinsame Ausfahrten genießen und gesellige Stunden verleben? Neue Menschen kennen lernen die das selbe Hobby haben? Wir möchten einen neuen Ortsclub in DCC gründen, in und um Northeim herum. Egal ob ihr einen Caravan oder ein Wohnmobil oder einfach nur Interesse habt, schreibt uns bitte an. Informationen gibt es unter: suhinrichs@web.de Wir freuen uns darauf euch kennenzulernen. |
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Maut in Österreich
Maut in Österreich - das hat sich geändert
Österreich ist bei vielen Reisenden ein beliebtes Ziel. Für die Benutzung der österreichischen Autobahnen fällt, anders als in Deutschland, auch für PKW oder Reisemobile eine Maut an. Wollte man das Land bereisen oder auch nur passieren, um beispielsweise nach Italien zu fahren, musste man bisher eine Vignette für 10 Tage kaufen. Dies hat Österreichs Bundesregierung nun angepasst und eine lange herbeigesehnte Variante eingeführt: Die 1-Tages-Vignette. Des Weiteren hat sich die Gewichtsgrenze für Wohnmobile verändert. Bisher war das höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG) ausschlaggebend dafür, ob eine Vignette (bis 3,5 t) oder eine GO-Box (ab 3,5 t) benötigt wird. Nun gilt die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) des Fahrzeugs. Alle Infos hierzu haben wir für Sie zusammengefasst.
Die Änderungen im Detail
Bis auf wenige Ausnahmen sind österreichische Autobahnen gebührenpflichtig. Fahrzeuge bis 3,5 t benötigen eine Vignette, Fahrzeuge über 3,5 t wird die Maut fahrleistungsabhängig mittels einer GO-Box berechnet. Seit dem 01. Dezember 2023 hat sich nun diese Gewichtsgrenze verändert. Entscheidend ist nun nicht mehr das höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG), sondern die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs (tzGm). Fahrzeuge über 3,5 t tzGm benötigen eine GO-Box, Fahrzeuge unter 3,5 t tzGm brauchen eine Vignette und müssen Streckenmaut zahlen. Potenziell sind daher mehr Fahrzeuge GO-Box pflichtig, da die technisch zulässige Gesamtmasse häufig über 3,5 t liegt. Es gilt eine 5-jährige Übergangsfrist bis Ende Januar 2029 für Fahrzeuge, die vor Dezember 2023 erstmalig zugelassen wurden. Konkret: Wohnmobile mit mehr als 3,5 t tzGm, aber weniger als 3,5 t zGG mit Erstzulassung vor Dezember 2023 brauchen vorerst keine GO-Box.
Auch die Preise für die Maut und das Vignettensystem wurden aufgrund der EU-Wegekostenrichtlinie angepasst. Demnach gibt es ab sofort eine 1-Tage-Vignette, welche lediglich digital verfügbar sein wird (über den ASFINAG Mautshop oder die ASFINAG App). Die Kosten belaufen sich hier auf 8,60 €. Die 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten sind ab sofort beim Online Kauf sofort gültig. Vorher gab es aufgrund des Konsumentenschutzes eine Frist von 18 Tagen (weiterhin für 2-Monats- oder Jahres-Vignetten).
Aktuelle Preise der Maut:
Jahres Vignette: 96,40 €
2-Monats-Vignette 28,90 €
10-Tages-Vignette 11,50 €
1-Tages-Vignette 8,60 €
Abreisseil am Caravan Download
Umweltplakette in Frankreich Download
Verwendung des niedersächsischen Landeswappens
die Niedersächsische Staatskanzlei hat uns darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist das Landeswappen (Pferd auf rotem Hintergrund) im Logo oder auf Westen etc. zu benutzen. Firmen, Vereinen, Verbänden, Privatpersonen ist die Verwendung dieses Hoheitszeichens untersagt.
Um evtl. Bußgelder zu vermeiden bitten wir die Clubs im Landesverband Niedersachsen vorerst dieses Logo nicht mehr öffentlich zu zeigen.
Wir sind diesbezüglich im Gespräch mit den Verantwortlichen und werden umgehend informieren, sobald es Neuerungen in dieser Angelegenheit gibt.
Sicherheitsinfo der Fa. Truma:
Führerschein für Kombinationen bis 4,25 t ab 2013
Einen schweren Caravan zu ziehen, wird ab 2013 für Inhaber eines
B-Führerscheins einfacher. Dann dürfen sie Pkw-Anhänger-Kombinationen bis 4,25 t fahren, wenn sie zuvor eine eintägige Fahrschulung absolviert haben; eine Prüfung wird nicht verlangt. Die Erweiterung des B-Führerscheins hatte der Caravaning Industrie Verband, CIVD, seit Jahren gefordert, kurz vor Weihnachten hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz schließlich verabschiedet. Kombinationen über 3,5 t durften bisher nur mit dem wesentlich teureren und aufwändigeren B+E-Führerschein gefahren werden. Unter der Homepage http://www.caravaning-info.de/fahrzeuge/fuehrerscheintool.html
können Interessenten, die den Führerschein nach 1999 gemacht haben,
ab sofort prüfen, welcher Führerschein für Sie bei einer Pkw-Anhänger-Kombination notwendig ist.
ACHTUNG: FÜR FÜHRERSCHEINBESITZER, DIE IHRE FAHRERLAUBNIS VOR 1999 GEMACHT HABEN, ÄNDERT SICH NICHTS!
Ab dem 19. Januar 2013 wird es für Inhaber des B-Führerscheins einfacher, Pkw-Anhänger-Kombinationen von 3,5 t bis 4,25 t zu fahren. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einer Fahrschulung. Bisher ist für Kombinationen über 3,5 t der BE -Führerschein notwendig, der neben ca. 6 bis 10 Fahrstunden auch eine Prüfung verlangt. Die neue Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96, kurz B96, kann durch Fahrschulungen in kleinen Gruppen ohne abschließende Prüfung erworben werden kann. Mit dieser Änderung des deutschen Fahrerlaubnisrechts, die auf der 3. EU-Führerscheinrichtlinie begründet ist, wird insbesondere die exzellente Straßenverkehrssicherheit von Pkw-Caravan-Kombinationen berücksichtigt. Es ist zu erwarten, dass die B96-Fahrschulungen, die aus einem theoretischen und zwei praktischen Übungsteilen bestehen, vom Aufwand deutlich geringer sein werden, als der bisher über 3,5 t Kombinationsgesamtmasse notwendige BE-Führerschein. Für die Caravaningbranche ist B96 wichtig. Ab 2013 werden ca. 50 % der im Bestand befindlichen Pkw-Caravan-Kombinationen mit dem B-Führerschein geführt werden können. Für weitere 40 % wird B96 ausreichend sein. Nur mehr knapp 10 % benötigen dann noch BE. Dazu steigt bei den Neuzulassungen der Anteil schwerer Caravans (und Pkw) seit Jahren kontinuierlich an. Während für Altinhaber der Klasse 3 weiter alles beim Alten bleibt, wird für B96 diejenigen, die ab 1999 ihren Führerschein erworben haben, an Bedeutung gewinnen, da die Anzahl der B-Kombinationen zugunsten von B96 weiter abnehmen wird.
Mit lieben Campergruss